Eklat: Pressevertreter soll trotz offener Schutzverfahren verurteilt werden
In einem laufenden Zivilverfahren vor dem zuständigen Gericht zeichnet sich ein beunruhigender Bruch rechtsstaatlicher Grundprinzipien ab. Trotz mehrerer anhängig offener Anträge aus teilweise vorgeordneten Verfahren, was in seiner Tragweite unmittelbare Relevanz besitzt, soll ein Urteil ohne Berücksichtigung dieses bedeutenden Sachstands ergehen.
Der Betroffene, ein freier Pressevertreter, hat nach eigenen Angaben mehrfach darauf hingewiesen, dass grundlegender Rechtsschutz – etwa die Klärung der Frage, ob das Gericht überhaupt ordnungsgemäß besetzt ist – bislang nicht gewährt wurde. Dennoch wird am heutigen Tag eine Entscheidung erwartet, die wesentliche, ungeklärte Akte ausklammert.
Die Situation wirft gravierende Fragen zur gerichtlichen Praxis, zur Verfahrensökonomie und zur rechtsstaatlichen Verantwortung auf. Es entsteht der Eindruck, dass rechtliche Bedenken übergangen und rechtsstaatliche Standards unterlaufen werden – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für den Betroffenen.
Die Entwicklungen werden weiterhin kritisch beobachtet und es ist Aufklärung durch die verantwortlichen Stellen gefordert.
28.05.2025